Solarspitzengesetz vom Bundestag verabschiedet
Ziel ist es, Erzeugungsspitzen bei Solarstrom zu vermeiden. Solaranlagen müssen dafür technisch fernsteuerbar sein, um die Netzstabilität zu sichern und regionale Blackouts verhindern.
Warum wurde das Gesetz eingeführt?
Der Solarboom in Deutschland hat zu einer Herausforderung geführt: An sonnigen Tagen kommt es zu einer Überproduktion von Solarstrom, was teilweise zu negativen Strompreisen führt. Allein im Jahr 2024 gab es 457 Stunden mit negativen Preisen – das entspricht etwa 5,22 % des Jahres.
Wichtigste Änderungen:
1. Keine Einspeisevergütung mehr bei negativen Strompreisen
Für Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab März 2025. Bestandsanlagen bleiben von den neuen Regelungen unberührt.
2. Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts und Steuerbarkeit
Die Installation soll den Einbau intelligenter Messsysteme und Steuerungstechnik beschleunigen.
3. 60%-Begrenzung für neue Anlagen ohne Smart-Meter
Diese Regelung gilt für alle PV-Anlagen unter 100 kWp Leistung, die nicht in der Direktvermarktung sind.
Ohne Smart-Meter: Die Einspeiseleistung wird auf 60 % der Anlagenkapazität begrenzt
Mit Smart-Meter: Volle Einspeisung möglich
4. Flexiblere Nutzung von Batteriespeichern
Zünftig ist es gestattet, Batteriespeicher zum Zwischenspeichern von Netzstrom zu nutzen und sind damit netz-und systemdienlich.
5. Überbauung von Netzanschlüssen und Direktvermarktung
PV-Anlagen und Speicher können künftig an einem Netzanschlusspunkt angeschlossen werden, auch wenn die Leistung nicht auf die Einspeisung beider Anlagen ausgelegt ist.
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